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Feuerwehrmann - Anwärter Dienstgrad bei Aufnahme in eine Freiwillige Feuerwehr.
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Feuerwehrmann nach Abschluss der Truppmannausbildung und mind. 2 Jahre aktiver Dienst.
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Oberfeuerwehrmann nach Abschluss der Truppführerausbildung und mind. 3 Jahre aktiver Dienst.
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Hauptfeuerwehrmann nach Abschluss von 2 Sonderlehrgängen und mind. 4 Jahre aktiver Dienst.
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Löschmeister nach Abschluss von 3 Sonderlehrgängen und mind. 4 Jahre aktiver Dienst.
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Hauptlöschmeister nach Abschluss einer Gruppenführerausbildung an der Landesfeuerwehrschule und mind. 4 Jahre aktiver Dienst.
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Brandmeister nach Abschluss einer Zugführerausbildung an der Landesfeuerwehrschule und mind. 6 Jahre aktiver Dienst.
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Oberbrandmeister nach Lehrgang und mit Funktion als Leiter einer Feuerwehr, sowie 8 Jahren Dienstzeit.
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Hauptbrandmeister mit Funktion als Wehrleiter und 10 Jahren Dienstzeit.
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Brandinspektor mit Funktion als Gemeindewehrleiter und 12 Jahren aktiven Feuerwehrdienst.
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Oberbrandinspektor mit Funktion als Stellvertreter Kreisbrandmeister
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Hauptbrandinspektor mit Funktion als ehrenamtlicher Kreisbrandmeister
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