Notruf Feuerwehr: 112

Sag JA zur Feuerwehr! - Wir brauchen DEINE Unterstützung!

Die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr ist mehr als ein Hobby und nicht mit einer Mitgliedschaft in einem Verein zu vergleichen.

Wir erfüllen die gesetzlich geregelten Pflichtaufgaben zum Schutz der Bevölkerung unserer Gemeinde und darüber hinaus. Wenn Du dich ebenfalls bei engagieren möchtest, Menschen in Not zu helfen, dann bist du bei uns an der richtigen Stelle.


 Häufig gestellte Fragen

Welche Aufgaben übernehmt Ihr?

  • Wir werden hauptsächlich zur Brandbekämpfung gerufen. Deibei können wir von der Wasserversorgung über das anstellen von Leitern, Beleuchtung, der Menschenrettung, oder Erste Hilfe bis hin zum Innenangriff mit Atemschutz alle Aufgaben übernehmen. Selbständig oder in Zusammenarbeit mit anderen Feuerwehren und Hilfsorganisationen.
  • Bei der technischen Hilfeleistung übernehmen wir alle Aufgaben zur Sicherung der Einsatzstelle und der Beseitigung von Gefahren für Menschen, Tiere und Umwelt. Ob Verkehrsunfall, umgestützter Baum oder die Katze auf dem Dach ist eine Aufgabe für die Feuerwehr.
  • Bei Hochwasser und Unwettereinsätzen pumpen wir vollgelaufene Keller aus und schützen Gebäude mit unserer Hochwassertechnik.

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

  • Du bist mindestens 16 Jahre alt.
  • Du verfügst über die körperliche und geistige Eignung für den Feuerwehrdienst.
  • Du besitzt einen ständigen Wohnsitz in der Ortslage Oelsa.

Welche Verpflichtungen erwarten mich?

  • Du musst regelmäßig an Ausbildungs- und Übungsdiensten teilnehmen.
  • Du bist verpflichtest, dich bei Alarmierung unverzüglich am Gerätehaus einzufinden.

Was erwartet Ihr?

Wir erwarten:

  • Stätige Hilfsbereitschaft
  • Kameradschaft und Teamgeist
  • Bereitschaft zu Weiterbildungen

Ist die Mitgliedschaft kostenlos?

  • Ja, die Mitgliedschaft in der Feuerwehr ist kostenlos.
  • Die Dienst- und Schutzbekleidung wird kostenfrei zur Verfügung gestellt.
  • Alle Kosten für Ausbildungen und Tauglichkeitsuntersuchungen werden übernommen.
  • Eine Aufwandsentschädigung wird jährlich gezahlt!

Muss mein Arbeitgeber mich für Einsätze freistellen?

  • Ja, der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet Angehörige der Feuerwehr freizustellen. Das Gehalt ist dabei weiterzuzahlen.
  • Die entstandenen Lohnkosten kann er bei der Stadtverwaltung geltend machen. Weitere Infos findest du Hier.

Wie kann ich der Feuerwehr beitreten?

Schreib einfach eine E-Mail an den Ortswehrleiter oder komm einfach mal bei einem unserer Übungsdienste vorbei.
Oder sprich einfach einen dir bekannten Feuerwehrkameraden an!


 Ist dein Interesse geweckt, dann schau mal bei uns vorbei!

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