Dienstgrad und Funktionsabzeichen der Freiwilligen Feuerwehren in Sachsen
Die Uniform der Freiwilligen Feuerwehren in Sachen wird entsprechend Funktion und Dienstgrad gekennzeichnet.
Diese Kennzeichen müssen der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern entsprechenen.
Mützenabzeichen und Kragenspiegel
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Mützenabzeichen der Feuerwehren in Sachsen.
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Ärmelabzeichen zeigt Wappen und Namen des jeweiligen Ortschaft oder der Gemeinde.
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Kragenspiegel bis zum Dienstgrad Hauptlöschmeister.
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Kragenspiegel wird ab dem Dienstgrad Brandmeister zusammen mit einer silberfarbene Mützenkordel getragen.
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Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehren
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Feuerwehrmann - Anwärter Dienstgrad bei Aufnahme in eine Freiwillige Feuerwehr.
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Feuerwehrmann nach Abschluss der Truppmannausbildung und mind. 2 Jahre aktiver Dienst.
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Oberfeuerwehrmann nach Abschluss der Truppführerausbildung und mind. 3 Jahre aktiver Dienst.
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Hauptfeuerwehrmann nach Abschluss von 2 Sonderlehrgängen und mind. 4 Jahre aktiver Dienst.
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Löschmeister nach Abschluss von 3 Sonderlehrgängen und mind. 4 Jahre aktiver Dienst.
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Hauptlöschmeister nach Abschluss einer Gruppenführerausbildung an der Landesfeuerwehrschule und mind. 4 Jahre aktiver Dienst.
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Brandmeister nach Abschluss einer Zugführerausbildung an der Landesfeuerwehrschule und mind. 6 Jahre aktiver Dienst.
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Oberbrandmeister nach Lehrgang und mit Funktion als Leiter einer Feuerwehr, sowie 8 Jahren Dienstzeit.
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Hauptbrandmeister mit Funktion als Wehrleiter und 10 Jahren Dienstzeit.
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Brandinspektor mit Funktion als Gemeindewehrleiter und 12 Jahren aktiven Feuerwehrdienst.
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Oberbrandinspektor mit Funktion als Stellvertreter Kreisbrandmeister
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Hauptbrandinspektor mit Funktion als ehrenamtlicher Kreisbrandmeister
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Funktionsabzeichen Wehrleitung
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Stellvertreter Ortswehrleiter
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Ortswehrleiter Ortswehrleiter
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Stellvertreter Gemeindewehrleiter
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Gemeindewehrleiter
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Stellvertreter Kreisbrandmeister
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Kreisbrandmeister
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Weitere Funktionsträger
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Gruppenführer nach Abschluss eines Gruppenführerlehrgangs an der Landesfeuerwehrschule und Bestellung als Gruppenführer.
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Zugführer nach Abschluss eines Zugführerlehrgangs an der Landesfeuerwehrschule und Bestellung als Zugführer.
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Gerätewart nach Abschluss des Gerätewartlehrgangs an der Landesfeuerwehrschule und mit Funktion als Gerätewart.
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Atemschutzgeräteträger nach Abschluss des Lehrgangs für Atemschutzgeräteträger und mit Funktion als Geräteträger.
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