Sirenensignale im Freistaat Sachsen

Bei Katastrophen; sonstigen Schadensereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle und großräumigen Gefährdungslagen kann es notwendig werden, die Bevölkerung zu warnen oder über konkrete Verhaltensmaßnahmen zu informieren. Aus diesem Grunde wurde es für erforderlich gehalten, die Sirenensignale auf Landesebene zu vereinheitlichen.


Hierzu wurden folgende Festlegungen getroffen:

1. Signalprobe

Das Signal dient zur Überprüfung der Alarmierungseinrichtung sowie der Auslöse- und Übertragungseinrichtung.
1 Ton von 12 Sekunden Dauer
(immer mittwochs 15:00 Uhr)

signal 1


2. Feueralarm

Das Signal "Feueralarm“ dient neben der Warnung der Bevölkerung insbesondere auch der Alarmierung der Einsatzkräfte.
3 Töne von je 12 Sekunden Dauer mit 12 Sekunden Pause

signal 2


3. Warnung vor einer Gefahr (Katastrophe)

6 Töne von jeweils 5 Sekunden Dauer mit 5 Sekunden Pause
(1 Minute Heulton)

signal 3

Verhaltensregeln:


Zusätzliche Sirenensignale für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Zur Warnung der Bevölkerung und Alarmierung der Einsatzkräfte wurden die Sirenen im Landkreis zusätzlich mit den Sirenensignalen 4 und 5 ausgestattet.

4. Ankündigung einer Gefahr drohenden Situation

Warnung vor herannahender Gefahr ohne vorangegangene Signale.
Dieses Signal wird ausgelöst, wenn die Bevölkerung vor herannahenden Gefahren gewarnt werden soll.
3 Minuten Dauerton

signal 4

Verhaltensregeln:

5. Entwarnung

Ende der Gefahr (Nur nach Signal 4)
1 Minute Dauerton

signal 5

Verhaltensregeln: